Massagen zur Erhaltung der Gesundheit, Entspannung und Wellnessanwendungen sind privat zu zahlen, eine Kostenrückerstattung gibt es eventuell durch bestimmte private Zusatzversicherungen.
Heilmassagen werden vom Arzt verordnet (Überweisung/Verordnung), sind ebenfalls privat zu zahlen und je nach Versicherungsträger wird ein Teil der Leistung rückerstattet. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie von mir eine Rechnung, welche Sie mit der Originalverordnung ihrem Versicherungsträger übermitteln. (Zum Teil müssen Leistungen chefärztlich bewilligt werden, bitte informieren Sie sich vor dem ersten Termin bei Ihrer Versicherung).
Kostenrückerstattung
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Stand Jänner 2024 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||